Wirtschaftsfachwirte:
Vorkurs Rechnungswesen für Wirtschaftsfachwirte, Industriefachwirte und Veranstaltungsfachwirte (WQ)
Rechnungswesen Wirtschaftsfachwirte (WQ) | Prüfungsvorbereitung
Unternehmensführung Wirtschaftsfachwirte (WQ) | Prüfungsvorbereitung
Steuern Wirtschaftsfachwirte (WQ) | Prüfungsvorbereitung
Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling (HQ) | Prüfungsvorbereitung
Fachwirte für Büro- und Projektorganisation:
Crashkurs zur Prüfungsvorbereitung der Fachwirte für Büro- und Projektorganisation
Handelsfachwirte:
Handelsfachwirte | Prüfungsvorbereitung auf "Unternehmensführung und -steuerung"
Handelsfachwirte | Prüfungsvorbereitung auf "Handelsmarketing"
Handelsfachwirte | Prüfungsvorbereitung auf "Beschaffung und Logistik"
Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen:
Im Gegensatz zu Weiterbildungen handelt es sich bei der Fortbildung zum "Geprüften Wirtschaftsfachwirt" um einen öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss, der nach einer erfolgreich absolvierten Aufstiegsfortbildung entsprechend dem Berufsbildungsgesetz vergeben wird.
Die bundesweit einheitlich durchgeführte Prüfung erfolgt dabei auf Grundlage einer Rechtsverordnung vor Prüfungsausschüssen der Industrie- und Handelskammern.
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (kurz "DQR") ordnet die IHK-Fachwirt Abschlüsse der Niveau-Stufe 6 zu, was bedeutet, dass der Wirtschaftsfachwirt de facto den Bachelor-Abschlüssen gleichgestellt ist.
Dabei ist die Aufstiegsfortbildung zum Wirtschaftsfachwirt - im Gegensatz zu anderen Fachwirten - nicht auf einen Wirtschaftszweig bezogen, sondern branchenübergreifend.
Deutsche Abschlussbezeichnung
Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin
Englische Abschlussbezeichnung
Bachelor Professional of Business (CCI)
Art der Fortbildung
Aufstiegsfortbildung nach Berufsbildungsgesetz
Abschluss
Öffentlich-rechtlich
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Gesetzliche Grundlage der Fortbildung
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin (WFachwPrV)
Prüfung
Die schriftlichen Prüfungen werden bundeseinheitlich zeitgleich, d.h. alle zur selben Uhrzeit am selben Tag, durchgeführt. Die schriftlichen Prüfungsklausuren sind bundesweit identisch.
Prüfungsinhalte
Entsprechend Taxonomie des DIHK-Rahmenplans
Prüfungstermine schriftliche Prüfung
Die Termine für mündliche Prüfungen sind von Kammer zu Kammer unterschiedlich.
Einstufung des Abschlusses im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)
Niveaustufe 6
Anmerkung: Auf derselben Ebene werden beispielsweise die Abschlüsse als akademischer Bachelor, Meister oder Fachkaufmann eingestuft.
Zulassungsvoraussetzung
Zulassungsvoraussetzungen sind im Regelfall eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der jeweiligen Fachrichtung und eine entsprechende Berufspraxis.
Verfügen Sie über eine fachspezifische, dreijährige kaufmännische oder verwaltende Berufsausbildung, so beträgt die erforderliche kaufmännische bzw. verwaltende Berufspraxis 1 Jahr.
Verfügen Sie über eine dreijährige Berufsausbildung in einem sonstigen Beruf, so beträgt die erforderliche kaufmännische bzw. verwaltende Berufspraxis 3 Jahre.
Für verbindliche Details zu Ihrem individuellen Fall nehmen Sie bitte unbedingt vor Beginn Ihrer Fortbildung Kontakt zu Ihrer jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK) auf.
Materialempfehlungen des „Lernen-Online24“-Dozententeams
Fresow, Reinhard, Die Gesetzessammlung: Unkommentierte Gesetzestexte für die IHK-Prüfung der Situationsaufgaben (gemeint Handlungsspezifische Qualifikationen), Taschenbuch, 17. Januar 2024, Fachwirte-Verlag, ISBN 9783958872004
Anmerkung: Wir erhalten von keiner Seite eine Vergütung für die obigen Empfehlungen.
Ihre Möglichkeiten nach dem erfolgreichen Abschluss als Wirtschaftsfachwirt / Wirtschaftsfachwirtin
Mit ihrem Fortbildungsabschluss erhalten Wirtschaftsfachwirte / Wirtschaftsfachwirtinnen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz aus dem Jahre 2009 eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Ferner bieten mehrere Fachhochschulen die Möglichkeit der Anrechnung des Geprüften Wirtschaftsfachwirts / der Geprüften Wirtschaftsfachwirtin auf betriebswirtschaftliche Studiengänge.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, eine Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Betriebswirt / zur Geprüften Betriebswirtin zu absolvieren. Diese entspricht der Niveaustufe 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens.
Da die Einsatzmöglichkeiten der Wirtschaftsfachwirte - unabhängig von der Branche und Unternehmensgröße - vielfältig sind, gliedert sich die Aufstiegsfortbildung in die folgenden Qualifikations-Bereiche:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Fortbildung endet schließlich mit der Abschlussprüfung „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/ Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin (IHK)“.
Dabei sind im wirtschaftsbezogenen und im handlungsspezifischen Teil jeweils eine schriftliche Prüfung abzulegen. Es folgt eine Präsentation mit anschließendem Fachgespräch.
Wir bezeichnen Wirtschaftsfachwirte gerne als "Allrounder", da sie über umfassende betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kenntnisse verfügen, die gerade in mittelständischen Unternehmen gefordert sind. Die Kompetenz, wirtschaftliche Zusammenhänge klar erfassen zu können, wird besonders wertgeschätzt.
Lernen-online24 bietet zu den Qualifikationsinhalten mehrwöchige Crashkurs sowie einzeln buchbare Online-Seminare zur Prüfungsvorbereitung an.
Auf Wunsch führen wir auch Einzel-Coachings durch. Sprechen Sie uns gerne an!
Deutsche Abschlussbezeichnung
Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation / Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation
Englische Abschlussbezeichnung
Bachelor Professional of Office and Project Organisation (CCI)
Art der Fortbildung
Aufstiegsfortbildung nach Berufsbildungsgesetz
Abschluss
Öffentlich-rechtlich
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Gesetzliche Grundlage der Fortbildung
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation / Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation
Prüfung
Die schriftlichen Prüfungen werden bundeseinheitlich zeitgleich, d.h. alle zur selben Uhrzeit am selben Tag, durchgeführt. Die schriftlichen Prüfungsklausuren sind bundesweit identisch.
Nach unserem Informationsstand nehmen bei dieser Aufstiegsfortbildung jedoch nicht alle Industrie- und Handelskammern an jedem halbjährlichen Prüfungstermin teil. Klären Sie bitte deshalb Details mit Ihrer zuständigen Kammer.
Prüfungsinhalte
Entsprechend Taxonomie des DIHK-Rahmenplans
Prüfungstermine schriftliche Prüfung
19. und 20. Februar 2025 (Frühjahr) sowie 10. und 11. September 2025 (Herbst), des Weiteren 24. und 25. Februar 2026 (Frühjahr) sowie 9. und 10. September 2026 (Herbst)
Die Termine für mündliche Prüfungen sind von Kammer zu Kammer unterschiedlich.
Einstufung des Abschlusses im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)
Niveaustufe 6
Anmerkung: Auf derselben Ebene werden beispielsweise die Abschlüsse als akademischer Bachelor, Meister oder Fachkaufmann eingestuft.
Zulassungsvoraussetzung
Zulassungsvoraussetzungen sind im Regelfall eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der jeweiligen Fachrichtung und eine entsprechende Berufspraxis.
Verfügen Sie über eine fachspezifische, dreijährige kaufmännische oder verwaltende Berufsausbildung, so beträgt die erforderliche kaufmännische bzw. verwaltende Berufspraxis 1 Jahr.
Verfügen Sie über eine anerkannte Berufsausbildung in einem sonstigen Beruf, so beträgt die erforderliche kaufmännische bzw. verwaltende Berufspraxis 2 Jahre.
Verfügen Sie über keine anerkannte Berufsausbildung, so beträgt die erforderliche kaufmännische bzw. verwaltende Berufspraxis 5 Jahre.
Für verbindliche Details zu Ihrem individuellen Fall nehmen Sie bitte unbedingt vor Beginn Ihrer Fortbildung Kontakt zu Ihrer jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK) auf.
Literaturempfehlungen des „Lernen-Online24“-Dozententeams
Fresow, Reinhard – Die Gesetzessammlung für die IHK-Prüfung zum Fachwirt, Taschenbuch, 17. Januar 2024, ISBN 9783958875104
Globig, Anke, Fachwirt für Büro & Projektorganisation: Prüfungswissen kurz und bündig, Taschenbuch, 11. Oktober 2018, ISBN 9783752869064
Anmerkung: Wir erhalten von keiner Seite eine Vergütung für die obigen Literaturempfehlungen.
Ihre Möglichkeiten nach dem erfolgreichen Abschluss als Fachwirt für Büroorganisation / Fachwirtin für Büroorganisation
Die erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung zum Geprüften Fachwirt für Büro- und Projektorganisation bzw. zur Geprüften Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation beinhaltet zugleich die Ausbildereignung.
Mit ihrem Fortbildungsabschluss erhalten die Geprüften Fachwirte bzw. Fachwirtinnen für Büro- und Projektorganisation auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz aus dem Jahre 2009 eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Ferner bieten mehrere Fachhochschulen die Möglichkeit der Anrechnung des Geprüften Fachwirts für Büro- und Projektorganisation / der Geprüften Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation auf betriebswirtschaftliche Studiengänge.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, eine Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Betriebswirt / zur Geprüften Betriebswirtin zu absolvieren. Diese entspricht der Niveaustufe 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens.
Die schriftliche Prüfung der angehenden Fachwirte für Büro- und Projektorganisation gliedert sich in die Handlungsbereiche:
Sie wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtig gewerteten, Aufgabenstellungen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt.
Nach der bestandenen schriftlichen Prüfung wird üblicherweise in einem Zeitraum von 8 bis 12 Wochen (je nach Kammer unterschiedlich) die mündliche Prüfung durchgeführt, die aus einer Präsentation und einem Fachgespräch besteht.
Deutsche Abschlussbezeichnung
Geprüfter Handelsfachwirt / Geprüfte Handelsfachwirtin
Englische Abschlussbezeichnung
Bachelor Professional of Trade and Commerce (CCI)
Art der Fortbildung
Aufstiegsfortbildung nach Berufsbildungsgesetz
Abschluss
Öffentlich-rechtlich
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Gesetzliche Grundlage der Fortbildung
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Handelsfachwirt / Geprüfte Handelsfachwirtin (HdlFachwPrV)
Prüfung
Die schriftlichen Prüfungen werden bundeseinheitlich zeitgleich, d.h. alle zur selben Uhrzeit am selben Tag, durchgeführt. Die schriftlichen Prüfungsklausuren sind bundesweit identisch.
Prüfungsinhalte
Entsprechend Taxonomie des DIHK-Rahmenplans
Prüfungstermine schriftliche Prüfung
2. und 3. April 2025 (Frühjahr) sowie 18. und 19. September 2025 (Herbst), des Weiteren 26. und 27. März 2026 (Frühjahr) sowie 17. und 18. September 2026
Die Termine für mündliche Prüfungen sind von Kammer zu Kammer unterschiedlich.
Einstufung des Abschlusses im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)
Niveaustufe 6
Anmerkung: Auf derselben Ebene werden beispielsweise die Abschlüsse als akademischer Bachelor, Meister oder Fachkaufmann eingestuft.
Zulassungsvoraussetzung
Zulassungsvoraussetzungen sind im Regelfall eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der jeweiligen Fachrichtung und eine entsprechende Berufspraxis.
Verfügen Sie über eine fachspezifische, dreijährige kaufmännische Berufsausbildung im Handel, so beträgt die erforderliche Berufspraxis im Handel 1 Jahr.
Verfügen Sie über eine Berufsausbildung zum Verkäufer bzw. zur Verkäuferin, so beträgt die erforderliche Berufspraxis im Handel 2 Jahre.
Verfügen Sie über eine anerkannte Berufsausbildung zum Fachlageristen, so beträgt die erforderliche Berufspraxis im Handel 3 Jahre.
Haben Sie mindestens 90 ECTS-Punkte in einem betriebswirtschaftlichen Studium erworben, so beträgt die erforderliche Berufspraxis im Handel 2 Jahre.
Verfügen Sie über keine anerkannte Berufsausbildung, so beträgt die erforderliche Berufspraxis im Handel 5 Jahre.
Für verbindliche Details zu Ihrem individuellen Fall nehmen Sie bitte unbedingt vor Beginn Ihrer Fortbildung Kontakt zu Ihrer jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK) auf.
Literaturempfehlungen des „Lernen-Online24“-Dozententeams
Krause, Günter, Krause, Bärbel, Bauschmann, Erwin, Die Prüfung der Handelsfachwirte, Taschenbuch, 13. September 2022, Kiehl-Verlag, ISBN 9783470107226
Lesny, Martin, Handelsfachwirte - Die Gesetzessammlung: Unkommentierte Gesetzestexte für die IHK-Prüfung, Taschenbuch, 26. Januar 2024, Fachwirte-Verlag, ISBN 9783958874800
Anmerkung: Wir erhalten von keiner Seite eine Vergütung für die obigen Literaturempfehlungen.
Ihre Möglichkeiten nach dem erfolgreichen Abschluss als Handelsfachwirt / Handelsfachwirtin
Mit ihrem Fortbildungsabschluss erhalten die Geprüften Handelsfachwirte auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz aus dem Jahre 2009 eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Betriebswirt / zur Geprüften Betriebswirtin zu absolvieren. Diese entspricht der Niveaustufe 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens.
Die schriftliche Prüfung der angehenden Handelsfachwirte gliedert sich in zwei Teile.
Teil 1 umfasst die Fächer
Teil 2 umfasst die Fächer
Des Weiteren prüft die zuständige Industrie- und Handelskammer Sie in einem Wahlfach, das sie bei der Anmeldung zur zweiten Prüfung selbst ausgewählt und angegeben haben.
Konkret handelt es sich um die potenziell möglichen Fächer
Grundsätzlich beziehen sich die Aufgaben auf eine fiktive Situationsbeschreibung. Die Prüfungen werden normalerweise auf mehrere Tage verteilt, allerdings an einheitlichen Terminen zeitgleich im ganzen Bundesgebiet durchgeführt.
Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem sich anschließenden Fachgespräch, das Sie mit dem Prüfungsausschuss führen.
Deutsche Abschlussbezeichnung
Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
Englische Abschlussbezeichnung
Bachelor Professional of Health and Social Services (CCI)
Art der Fortbildung
Aufstiegsfortbildung nach Berufsbildungsgesetz
Abschluss
Öffentlich-rechtlich
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Gesetzliche Grundlage der Fortbildung
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen (GesWFachwPrV)
Prüfung
Die schriftlichen Prüfungen werden bundeseinheitlich zeitgleich, d.h. alle zur selben Uhrzeit am selben Tag, durchgeführt. Die schriftlichen Prüfungsklausuren sind bundesweit identisch.
Prüfungsinhalte
Entsprechend Taxonomie des DIHK-Rahmenplans
Prüfungstermine schriftliche Prüfung
25. und 26. März 2025 (Frühjahr) sowie 20. und 21. Oktober 2025 (Herbst), des Weiteren 23. und 24. März 2026 (Frühjahr) sowie 19. und 20. Oktober 2026
Die Termine für mündliche Prüfungen sind von Kammer zu Kammer unterschiedlich.
Einstufung des Abschlusses im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)
Niveaustufe 6
Anmerkung: Auf derselben Ebene werden beispielsweise die Abschlüsse als akademischer Bachelor, Meister oder Fachkaufmann eingestuft.
Zulassungsvoraussetzung
Zulassungsvoraussetzungen sind im Regelfall eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der jeweiligen Fachrichtung und eine entsprechende Berufspraxis.
Verfügen Sie über eine fachspezifische, kaufmännische, verwaltende, handwerkliche oder medizinische Berufsausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen, so beträgt die erforderliche Berufspraxis im Gesundheits- und Sozialwesen 1 Jahr.
Verfügen Sie über eine Berufsausbildung in einem sonstigen kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Beruf, so beträgt die erforderliche Berufspraxis im Gesundheits- und Sozialwesen 2 Jahre.
Verfügen Sie über keine anerkannte Berufsausbildung, so beträgt die erforderliche Berufspraxis im Gesundheits- und Sozialwesen 5 Jahre.
Verfügen Sie über Studienleistungen in einem Studiengang des Gesundheits- und Sozialwesens an einer Hochschule, so nehmen Sie bitte zwecks Anrechnung Kontakt zu Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) auf.
Grundsätzlich gilt: Für verbindliche Details zu Ihrem individuellen Fall nehmen Sie bitte unbedingt vor Beginn Ihrer Fortbildung Kontakt zu Ihrer IHK auf.
Literaturempfehlungen des „Lernen-Online24“-Dozententeams
Holzkämper, Hilko, Laudien, Jürgen, Andreadis, Sabine, Erfolgreich im Beruf - Kompaktwissen und Prüfungsfragen für den/die Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen, Taschenbuch, 13. März 2017, ISBN 9783064514157
Anmerkung: Wir erhalten von keiner Seite eine Vergütung für die obigen Literaturempfehlungen.
Ihre Möglichkeiten nach dem erfolgreichen Abschluss als Fachwirt / Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
Mit ihrem Fortbildungsabschluss erhalten die Geprüften Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz aus dem Jahre 2009 eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Betriebswirt / zur Geprüften Betriebswirtin zu absolvieren. Diese entspricht der Niveaustufe 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens.
Die schriftliche Prüfung der angehenden Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen umfasst die folgenden Fächer (auch Handlungsfelder genannt):
Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse,
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen,
Gestalten von Schnittstellen und Projekten,
Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen,
Führen und Entwickeln von Personal,
Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
Die Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtig gewerteten Aufgabenstellungen durchgeführt.
Nach der bestandenen schriftlichen Prüfung wird die mündliche Prüfung terminiert, die sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch gliedert.